Förderkreis

Welche Ziele hat der Förderkreis?
 

In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel (Träger der Schule ist die Stadt Stuttgart), ist die Schule dringend auf finanzielle Unterstützung des Förderkreises angewiesen, um den hörgeschädigten Kindern eine gute Lebensqualität und vergleichbare Chancen für den Arbeitsmarkt von morgen geben zu können.
Vielfach werden die Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Hörschädigung für die alltägliche Kommunikation und somit für das gesamte Leben entwickeln können, unterschätzt.
Wir vom Förderkreis möchten dazu beitragen, dass diese Probleme erst gar nicht entstehen oder zusammen mit den Familien mit hörgeschädigten Kindern gelöst werden können. 

 

Wie unterstützt der Förderkreis Schüler:innen der Immenhoferschule?
 

Der Förderkreis unterstützt als gemeinnützig anerkannter Verein hörgeschädigte Kinder, die
die Einrichtungen der Immenhoferschule besuchen oder von ihr unterstützt werden:

  • die Beratungsstelle mit Frühförderung,
  • Kooperation mit allgemeinen Schulen oder anderen Sonderschuleinrichtungen,
  • Grundschule,
  • Hauptschule,
  • den Sonderschulkindergarten für gehörlose und schwerhörige Kinder 

 

Wie sieht die Unterstützung aus?

  • Materialausstattung (z.B. Spiele für die Frühförderung und die Schule, Freiarbeitsmaterialien für die Schule)
  • Raumausstattung (z.B. Sitz- und Kletterkissen für die Frühförderung, Raumgestaltung des Gruppenraums)
  • Spezielle Ausstattung (z.B. Höranlage für die Schule, Ausstattung für Theaterprojekte, Computer, Trainingsgerät für Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, Minifonator  für die Frühförderung, Rhythmikinstrumente)
  • Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten (z.B. Bodenseefahrt, England usw.)
  • Zuschüsse zu Veranstaltungen der Schule (z.B. Abschlussfeiern, Nikolausfeiern)
  • Vorträge (z.B. Aktion Jugendschutz)

 

Welche Personen können Mitglied im Förderkreis werden?
 

Im Förderkreis der Immenhoferschule können alle Personen Mitglieder werden, die die Arbeit in den Einrichtungen der Immenhoferschule und im Sonderschulkindergarten für schwerhörige und gehörlose Kinder unterstützen möchten.
Über eine finanzielle Unterstützung freuen wir uns sehr und bedanken uns im Namen der Kinder, die unsere Einrichtung besuchen!
Ab einem Betrag von 50.- € werden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden; für Beträge bis 50.- € gelten die Belege der Bank.

 

Unsere Bankverbindung: 


Evangelische Bank eG

BLZ: 600 606 06
Konto: 416 940 

IBAN: DE 90 5206 0410 00004169 40
BIC: GENODEF1EK1

20201201Förderkreis-Flyer-S1.pdf
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20201201Förderkreis-Flyer-S2.pdf
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